Heft 3 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der AfP (Heft 3, Erscheinungstermin: 20. Juni 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Heine, Robert / Stang, Felix, Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger, Ein Beitrag zur Klärung ausgewählter Rechtsfragen, AFP 2013, 177-182
    Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist Gesetz. Es wurde am 14.5.2013 als “Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 7.5.2013” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1.8.2013 in Kraft (BGBl. I 2013, 1161).Das Leistungsschutzrecht wird rechtspolitisch unterschiedlich beurteilt. Seine Gegner sehen nicht weniger als die Freiheit des Netzes in Gefahr. Dafür steht das Motto “Verteidige Dein Netz”, unter das Google seine beispiellose Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestellt hat. Presseverleger haben das Gesetz hingegen als wichtigen Schritt zur Sicherung ihrer Stellung in der digitalen Nachrichtenwelt begrüßt. Aggregation gewinnt für die Distribution von Presseerzeugnissen zunehmend an Bedeutung (s. hierzu , AfP 2012, 420 [422 ff.]). Das Leistungsschutzrecht gibt den Presseverlegern ein originäres Schutzrecht, mit dem sie ihre Inhalte in diesem Bereich künftig besser kontrollieren können.Zwei Fragen, die bei der Auslegung des Gesetzes zentral sein werden, sollen in diesem Beitrag vertieft behandelt werden. Geklärt werden soll zum einen, ab welcher Schwelle der Schutzbereich des neuen Schutzrechtes beginnt, welche Teile eines Presseerzeugnisses also in Zukunft ohne die Zustimmung der Presseverleger öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen und welche nicht (hierzu unter II.). Zum anderen soll das Verhältnis des Leistungsschutzrechts zur “Vorschaubilder”-Rechtsprechung des BGH und der sog. Einwilligungslösung näher beleuchtet werden (III.). Dem ist eine kurze Einführung in den Regelungsgehalt des Gesetzes vorangestellt (I.).
  • Guggenberger, Nikolas / Ulmer, Ludwig, Presse-Grosso: Vielfaltsicherung durch Artenschutz!?, AFP 2013, 183-189
    Der Pressevertrieb in Deutschland ist maßgeblich durch das sog. Presse-Grosso geprägt. Das Grosso-System wurde unlängst durch zwei Gerichtsurteile existentiell in Frage gestellt und soll nun in seinem Bestand bewahrt werden, indem eine gesetzliche Freistellung von den entgegenstehenden Vorschriften des GWB geschaffen wird. Eine solche Freistellung ist aber keinesfalls alternativlos; Artenschutz für das Presse-Grosso nicht zwangsläufig der Königsweg zur Vielfaltsicherung.
  • Isensee, Josef, Meinungsfreiheit im Streit mit der Religion – “Gotteslästerung” heute, AFP 2013, 189-199
  • Cornils, Matthias, Gefühlsschutz, negative Informationsfreiheit oder staatliche Toleranzpflege: Blasphemieverbote in rechtlicher Begründungsnot, AFP 2013, 199-211
 

Kurzbeiträge

  • Lüghausen, Philip, Zum urheberrechtlichen Schutz von Interviewfragen, Anmerkung zum Beschluss des LG Hamburg vom 8.11.2012 – 308 O 388/12 = AfP 2013, 73 ff., AFP 2013, 211-214
  • Partsch, Christoph, Die Entwicklung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs in der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 10 EMRK, AFP 2013, 214-215

Bericht

  • Rennebarth, Enrico, Internet – Segen oder Fluch für die Medienfreiheit in Europa?, 11. Frankfurter Medienrechtstage in Frankfurt (Oder) am 20./21.3.2013, AFP 2013, 215-219
  • Libor, Christine, Meinungsfreiheit contra Religionsfreiheit, 113. Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit e.V. am 3./4.5.2013 in München, AFP 2013, 219-223

Blick nach Brüssel

  • Schmittmann, Michael / Fischer, Robert Ulrich, Bericht der hochrangigen EU-Expertengruppe, AFP 2013, 224-228

Multimedia und elektronische Presse

  • Engels, Stefan / Schidler, Michael, Multimedia und elektronische Presse, AFP 2013, 228-229

Medienkartellrecht

  • Witting, Jörg / Stulz-Herrnstadt, Michael / Jäger, Martin, Medienkartellrecht, AFP 2013, 230-232

Nachrichten

  • Neues Leistungsschutzrecht für Verlage ab 1.8.2013, AFP 2013, 232
  • Bundesrat kritisiert Gesetzesentwurf zu verwaisten Werken, AFP 2013, 232
  • Schutzfrist für Tonaufnahmen verlängert, AFP 2013, 232

Entscheidungen

  • BVerfG v. 12.4.2013 - 1 BvR 990/13, Zur Vergabe von Presseplätzen in einem Strafverfahren über die Tötung von Opfern aus verschiedenen Herkunftsländern, AFP 2013, 233-236
  • BVerfG v. 24.4.2013 - 2 BvR 872/13, Zur Übertragung einer Strafgerichtsverhandlung in einen anderen Sitzungssaal, AFP 2013, 236
  • BGH v. 13.9.2012 - I ZB 68/11, Zur Unterscheidungskraft bei der Bezeichnung für Dienstleistungen um die Veröffentlichung und Herausgabe von Druckschriften, AFP 2013, 236-238
  • BGH v. 25.10.2012 - I ZR 169/10, Zur Einwilligung in Werbeanrufe durch vorformulierte Erklärung, AFP 2013, 238-241
  • BGH v. 31.10.2012 - I ZR 205/11, Zur Bewertung einer Preisrätselauslobung mit redaktionellen und werblichen Elementen, AFP 2013, 241-244
  • BGH v. 5.12.2012 - I ZB 48/12, Zum gewerblichen Ausmaß einer urheberrechtswidrigen Verwertung eines Hörbuchs, AFP 2013, 244-247
  • BGH v. 13.12.2012 - I ZR 182/11, Zur Herstellung einer Tonbandaufnahme unter Benutzung eines fremden Originals, AFP 2013, 247-250
  • BGH v. 19.3.2013 - VI ZR 93/12, Zu Medienberichten über sexuelle Neigungen des Angeklagten während eines diese betreffenden Gerichtsverfahrens, AFP 2013, 250-254
  • BGH v. 11.4.2013 - I ZR 152/11, Zur Verpflichtung eines Kabel- und eines Sendunternehmens zum Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung, AFP 2013, 254-260
  • BGH v. 14.5.2013 - VI ZR 269/12, Zur Heftung für Begriffe in der Autocomplete-Funktion einer Internetsuchmaschine, AFP 2013, 260-263
  • OLG Dresden v. 12.3.2013 - 11 U 1493/12, Zur Unwirksamkeit von Vertragsklauseln zwischen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und Auftragsproduzenten, AFP 2013, 263-267

Buchbesprechungen

  • Wesch, Martin, Zu einer ersten Gesamtdarstellung des Medienstrafrechts, AFP 2013, 267-268

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.07.2013 10:37