Aktuell in der AfP

Vielfaltssicherung bei Telemedien (Cornils, AfP 2018, 377)

Das Thema der Vielfaltssicherung bei Telemedienangeboten berührt eine ganze Reihe verschiedener Problemkomplexe und daran geknüpfter Rechtsfragen. Der Schwerpunkt der Betrachtungen soll auf einer grundsätzlichen Ebene liegen: Zu fragen ist nach der Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer über den Rechtsgüterschutz durch die allgemeinen Gesetze hinausreichenden medienrechtlichen Regulierung.

I. Internetregulierung in rundfunkrechtlichen Kategorien: Ausgangspunkt und Reformbedarf

1. Notwendigkeit einer Telemedien-Vielfaltsregulierung

2. „Telemedien“ – Gattungsheterogenität als Regulierungsproblem

3. Jüngere Entwicklungen der Reform der Telemedienregulierung

II. Interdisziplinäre Beobachtungen: Gründe für eine verspätete Internetregulierung

1. Kommunikationswissenschaft und Regulierung – Erwartungen und Enttäuschungen

2. Filterblasen und Echokammern

3. Folgerung: Begrenzte Aussagekraft soziologischer Befunde für die Aufgabe der Internetregulierung

III. Telemedien-(Vielfalts-)regulierung als Risikovorsorge

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben zur Risikovorsorge

2. Kommunikationsrechtliche Risikovorsorge

3. Kein konstitutionalisierter Institutionen-Bestandsschutz zur Vielfaltssicherung

IV. Folgerungen für einzelne Regulierungsfelder

1. Rundfunkrecht vs. Telemedienrecht

2. Medienkollisionsrecht: nichtkommerzielle Angebote und privatwirtschaftliche Angebote

3. Strategische (Netz-)Kommunikation und Integritätsschutz

4. Zugangsoffenheit und Diensteneutralität

5. Vermachtungsprävention

V. Schlussbemerkung


I. Internetregulierung in rundfunkrechtlichen Kategorien: Ausgangspunkt und Reformbedarf

Die in ihrer Struktur und ihren Instrumenten jahrzehntealten Rundfunkgesetze passen nicht mehr auf die Kommunikation der Internetgesellschaft. Besonders plastisch haben dies die aufsehenerregenden Streaming-Fälle „PietSmietTV“ und „Gronkh“ vor einem Jahr vor Augen geführt. Dass diese „Let’s-Player“ eine Rundfunklizenz beantragen müssen, ist auch aus Sicht der zuständigen Medienaufsicht überzogen, aber nach geltendem Recht offenbar nicht abdingbar.

Wenn es heute also „uneigentlichen“ Rundfunk gibt, für den das Rundfunkrecht gilt, obwohl es nicht gelten sollte, geht rechtspolitischer Reformdruck noch mehr von dem gleichsam umgekehrten Problem aus, mithin demjenigen der Telemedien, für die das Rundfunkrecht nicht greift, obwohl es – oder doch jedenfalls irgendeine strengere Regulierung – greifen sollte. Weil einige (keineswegs alle) Onlinedienste eine dem Fernsehen vergleichbare, dieses in der Jugendalterskohorte sogar übertreffende Bedeutung und Einflussmacht für die öffentliche Meinungsbildung gewonnen haben, muss das Medienrecht, so scheint es und so wird es gefordert, regulatorisch nachziehen, um Risiken für die Vielfalt, Offenheit, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit der Informationsprozesse gegenzusteuern. Die diese Debatte prägenden Stichworte sind bekannt: Aufgabe der abgestuften, zwischen linearem Rundfunk und nichtlinearen Telemedien unterscheidenden Regulierung im europäischen und nationalen Recht, Umstellung der Medienkonzentrationskontrolle vom rundfunkzentrierten Ansatz auf ein Gesamtmarktmodell, Erweiterung der Plattformregulierung um nicht infrastrukturbasierte, virtuelle Plattformen und ggf. Einführung einer Auffindbarkeitsregulierung, Ausdehnung oder Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags, Diskriminierungsschutz bei Intermediären mit oder ohne Algorithmuskontrolle. Hinzu kommen seit einigen Jahren, angestoßen durch die Beobachtung zunehmender Phänomene manipulativ-strategischer Kommunikation im Netz sowie von Rechtsgutverletzungen durch Kommunikationsinhalte, Forderungen, die auf eine verbesserte Qualitätssicherung der Netzkommunikation abzielen, also etwa Deklarationspflichten beim Einsatz von Kommunikationsrobotern, Bekämpfung von Fake News, Hassrede und jugendgefährdenden Inhalten.

1. Notwendigkeit einer Telemedien-Vielfaltsregulierung
Die Themenformulierung „Vielfaltssicherung bei Telemedien“ insinuiert eine wichtige Annahme, wirft damit allerdings die Frage nach ihrer Zielgenauigkeit auf. Sie adressiert nicht irgendwelche oder alle der vielfach diskutierten Probleme, die mit Online-Kommunikationen verbunden sind, sondern Risiken gerade für die Vielfalt der Informationsmöglichkeiten. Sie geht mithin davon aus, dass es solche Risiken überhaupt gibt, also zumindest die Möglichkeit einer Entwicklung hin zu einem Zustand besteht, der von gesellschaftlichen oder auch verfassungsrechtlichen Leitbildern gelingender Kommunikation als Demokratievoraussetzung abweicht und daher eine regulatorische Vielfaltspflege herausfordert, wie sie vor Jahrzehnten vor allem im Rundfunkrecht entfaltet worden ist.

Selbstverständlich ist das nicht. Es besteht wohl Einigkeit darüber, dass die im Medienverfassungsrecht entfalteten Vorstellungen der Vielfaltssicherung auf die Kommunikationsprozesse im Internet nicht einfach übertragen werden können. Namentlich Risiken für die (ausgewogene) Angebotsvielfalt, deren Beherrschung verfassungsrechtliche Hauptaufgabe das Rundfunkrechts ist, werden ...

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.10.2018 12:04
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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