Zivilrechtliche Maßnahmen zum Schutz des guten Rufs Polens (Niezgódka, AfP 2018, 392)

Der Beitrag stellt die in Polen am 1.3.2018 in Kraft getretenen zivilrechtlichen Vorschriften zum Schutz des guten Rufs des polnischen Staats und Volks dar. Beleuchtet werden grundsätzliche Probleme in Bezug auf die Prinzipien des polnischen Zivilrechts wie auch praktische Auswirkungen für Medien im Ausland.

I. Ausgangssituation

II. Bisherige Rechtslage

III. Zivilrechtliche Vorschriften

IV. Analyse und Bewertung

1. Persönlichkeitsrecht des Staats und Volks?

2. Grenzen der schädigenden Handlung

3. Aktivlegitimation

4. Risiko eines Rechtsmissbrauchs

V. Praktische Auswirkungen für die Presse

1. Ansprüche

2. Zuständigkeit

3. Vollstreckung

VI. Fazit
 

I. Ausgangssituation

Am 1.3.2018 sind in Polen die Vorschriften des sog. Holocaust-Gesetzes in Kraft getreten. 1 Idee des polnischen Gesetzgebers war es, die historische Wahrheit und den guten Ruf des polnischen Staats und Volks mit Mitteln des Straf- und Zivilrechts zu schützen. In der Presse, sowohl in Polen als auch im Ausland, ist zum Thema des neuen Gesetzes ausführlich berichtet worden, meistens kritisch. Beinahe alle in der öffentlichen Debatte erhobenen Stimmen betrafen dabei nur den strafrechtlichen Teil des Gesetzes, vor allem die Vorschrift, die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für jede Form einer Zuschreibung der Verantwortlichkeit oder Mitverantwortlichkeit an Nazi-Verbrechen an Polen vorsieht. Die massive Kritik auf politischer und juristischer Ebene hat dazu geführt, dass der polnische Präsident diesen Punkt des neuen Gesetzes zur Verfassungskontrolle an das polnische Verfassungsgericht überwiesen hat. Ohne auf seine Entscheidung zu warten, ist am 27.6.2018 ein Gesetz verabschiedet worden, das die kontroversen strafrechtlichen Vorschriften streicht. In der aktuellen Rechtssituation bleiben dementsprechend nur die zivilrechtlichen Regelungen in Kraft.

Ziel dieses Beitrags ist eine Schilderung der bisherigen Rechtssituation (II.) und der durch das polnische „Holocaust-Gesetz“ vorgesehenen zivilrechtlichen Maßnahmen (III.) mit einer darauffolgenden Analyse und Bewertung (IV.) und Andeutung der praktischen Auswirkungen der neuen Vorschriften für die Presse (V.).


II. Bisherige Rechtslage

Der polnische Gesetzgeber begründet die Einführung der neuen Vorschriften mit dem Bedürfnis einer kategorischen Reaktion des Staats auf das Problem des weltweiten Gebrauchs von historisch unwahren Formulierungen wie „polnische Vernichtungslager“ 2 vor allem in ausländischen Medien. Bisher beschränkten sich staatlich unternommene Maßnahmen auf diplomatische und politische Instrumente, die wegen ihrer geringen Wirkungskraft durch die Öffentlichkeit kritisch beurteilt wurden.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.11.2018 10:37
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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