OLG Karlsruhe v. 13.2.2019 - 6 U 105/18

Zulässige identifizierende Berichterstattung über NPD-Vergangenheit und rechtsextreme Äußerungen eines Mitarbeiters von Landtagsabgeordneten

Eine Wochenzeitung darf über einen Mitarbeiter von zwei AfD-Landtagsabgeordneten namentlich berichten und ihm rassistische Äußerungen aus privaten Facebook-Protokollen zuordnen, deren Authentizität hinreichend glaubhaft gemacht wurde. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht der Zeitung auf Meinungs- und Medienfreiheit gehen dem Persönlichkeitsrechtsschutz des Genannten vor.

1. Sachverhalt
Der Beklagte ist Herausgeber einer Wochenzeitung. Der Kläger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter zweier Abgeordneter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. Der Beklagte berichtete über den Kläger unter Nennung seines Namens. Hierin wurde auf eine ehemalige NPD-Mitgliedschaft des Klägers hingewiesen. Ferner wurden Äußerungen aus privaten Facebook-Chats zitiert, in denen der Kläger sich menschenverachtend, rassistisch und demokratiefeindlich äußerte.

Darauf mahnte der Kläger den Beklagten ab und stellte im Nachgang einen Antrag auf einstweilige Verfügung mit dem Inhalt, es zu unterlassen, identifizierend über ihn zu berichten, ihn entsprechend zu zitieren und zu behaupten, er sei Mitglied der NPD gewesen. Mit seinem Antrag hat der Kläger eidesstattlich versichert, dass die besagten Äußerungen nicht von ihm stammen. Das LG Mannheim hatte dem Antrag daraufhin stattgegeben.

2. Die Gründe
Das OLG Karlsruhe hat der Berufung des Beklagten stattgegeben und den Beschluss des LG Mannheim aufgehoben. Die vorgelegten Chat-Protokolle seien authentisch. Damit habe der Beklagte die Basis seiner Behauptungen hinreichend glaubhaft gemacht. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Beklagte diese selbst oder durch Dritte manipuliert habe. Insoweit gehe das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht des Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit dem Persönlichkeitsrechtsschutz des Klägers vor. Die Diskussion zu rechtsextremen Bestrebungen im Umfeld der AfD leiste einen essentiellen Beitrag im Meinungskampf der Öffentlichkeit.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.02.2019 12:03
Quelle: Dr. Karolin Nelles, LL.M.

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