Aktuell in der AfP

Mediale Rohstoffversorgung (Weberling, AfP 2020, 20)

Zur medialen Rohstoffversorgung zählen die Beschaffung von Fakten für freie Medien und deren Verbreitung als Grundlage der freien Meinungsbildung freier Bürger. Denn der Souverän des demokratischen Staats ist der Bürger. Er muss sich seine Meinung bilden. Die rechtlichen Grundlagen medialer Rohstoffversorgung und deren konkrete Anwendung und Grenzen in der Praxis werden nachstehend dargestellt.


I. Ausgangssituation

II. Rechtliche Grundlagen

III. Recherche – zentrales Instrument medialer Rohstoffversorgung

IV. Einzelheiten des presserechtlichen Auskunftsanspruchs

1. Presserechtliche Auskunftsansprüche gegen Behörden

2. Presserechtliche Auskunftsansprüche in der Praxis

3. Zugangsrechte zu Veranstaltungen

V. Fazit



I. Ausgangssituation

Das BVerfG hat die grundlegende Rolle der Medien in der freiheitlichen-Demokratie so beschrieben: „Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung; die Argumente klären sich in Rede und Gegenrede, gewinnen deutliche Konturen und erleichtern so dem Bürger Urteil und Entscheidung“.

In § 3 Bbg PG heißt es dazu: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt“.

Unter medialer Rohstoffversorgung sind daher die Beschaffung von Fakten für freie Medien und deren Verbreitung als Grundlage der freien Meinungsbildung freier Bürger zu verstehen. Denn der Souverän des demokratischen Staats ist der Bürger. Er muss sich seine Meinung bilden. Dafür benötigt er eine verlässliche Tatsachengrundlage und durchaus auch gelegentliche Anstöße, sich zu konkreten Sachverhalten eine Meinung zu bilden. Die rechtlichen Grundlagen medialer Rohstoffversorgung sowie deren Anwendung und Grenzen in der Praxis werden nachstehend dargestellt.

II. Rechtliche Grundlagen

Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Gerade in Anbetracht der Informationsfülle, über die der Staat verfügt, ist für die mediale Rohstoffversorgung von besonderer Bedeutung, dass das Grundrecht der Pressefreiheit nach dem BVerfG insb. das Institut „Freie Presse“ garantiert. Danach ist der Staat „– unabhängig von subjektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen. Freie Gründung von Presseorganen, freier Zugang zu den Presseberufen, Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden sind prinzipielle Folgerungen daraus“.

Angesichts dieser klaren Worte des BVerfG verwundert die Debatte der letzten 30 Jahre, ob aus Art. 5 Abs. 1 GG ein (...)
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.03.2020 13:49
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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