EGMR 20.6.2017 - 13812/09 (Bogomolova gegen Russland)

Unzulässige Veröffentlichung eines Fotos wegen falschen Eindrucks im Gesamtkontext

Der EGMR entschied vorliegend, dass der von Art. 8 EMRK gewährleistete gute Ruf einer Person auch durch den negativen Kontext einer Fotoveröffentlichung verletzt werden kann.

Die Beschwerdeführerin hatte sich vor russischen Gerichten erfolglos gegen die ohne Einwilligung erfolgte Nutzung eines Fotos ihres Sohnes als Titelbild einer Informationsbroschüre regionaler Behörden über den Schutz von Waisenkindern und den Möglichkeiten von Familien auf der Suche nach Adoptionen zur Wehr gesetzt. Die russischen Gerichte hatten die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Beschwerdeführerin die spätere Verwendung des Fotos bei seiner Herstellung nicht ausdrücklich beschränkt habe.

Der EGMR stellte nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges nun eine Verletzung ihres Rechtes und auch des Rechtes ihres Sohnes auf Achtung des Privatlebens gem. Artikel 8 der EMRK fest:

Die Begründung der russischen Gerichte, dass die Beschwerdeführerin die spätere Verwendung des Fotos nicht beschränkt habe, genüge dem Schutz des guten Rufes nicht: Denn die Veröffentlichung des Fotos suggeriere auch ohne Begleittext oder weitere Kommentierung, dass der Sohn der Beschwerdeführerin ein Waisenkind sei. Folglich könne die Veröffentlichung bei den Lesern den falschen Eindruck erwecken, dass der Sohn der Beschwerdeführerin keine Eltern hätte, oder dass seine Eltern ihn verlassen hätten. Solche oder ähnlich falsche Eindrücke könnten der öffentlichen Wahrnehmung der Familienbindung und der Verwandtschaft zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Sohn Schaden zufügen.

Auch hätten die Auswirkungen der Fotoveröffentlichung auf den guten Ruf der Beschwerdeführerin ein gewisses Maß an Ernsthaftigkeit erreicht und beeinträchtigten die Beschwerdeführerin am Genuss ihres Rechtes auf Achtung des Privatlebens.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.06.2018 13:45
Quelle: Dr. Thomas Haug, LL.M. (Exeter)

zurück zur vorherigen Seite