Heft 5 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der AfP (Heft 5, Erscheinungstermin: 20. Oktober 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Paal, Boris P., Vielfaltssicherung und Konzentrationskontrolle nach dem RStV, Zugleich Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 29.1.2014 – 6 C 2.13, AfP 2014, 469 (in diesem Heft), AFP 2014, 389-394
    Aus der hervorgehobenen Bedeutung der Kommunikationsfreiheiten folgt eine besondere Sensibilität für Konzentrationsentwicklungen im Medienbereich. Dem nachstehend besprochenen Urteil des BVerwG lassen sich wichtige Ausführungen zu Umfang und Reichweite der rundfunkstaatsvertraglichen Konzentrationskontrolle im Kontext der Verhinderung einer “vorherrschenden Meinungsmacht“ entnehmen. Hieran anknüpfend stellt sich die Frage nach den Entwicklungsperspektiven und -bedürfnissen der Vielfaltssicherung im Medienbereich insgesamt.
  • Frenzel, Eike Michael, “Schlechthin konstituierend“ – zur Gewichtung der Kommunikationsgrundrechte, AFP 2014, 394-398
    Der Beschluss zur Durchsuchung von Redaktionsräumen, die Verweigerung der Erteilung einer Auskunft durch eine Behörde und die Digitalisierung von Zeitschriftenbeiträgen über einen Mordprozess – drei Fälle, die im Zusammenhang mit der Ausübung von Kommunikationsgrundrechten stehen. Dass diese Fälle zu Rechtsfällen wurden, überrascht angesichts der mit ihnen verbundenen Konfliktlagen nicht. Die Formel, die diese Fälle nicht löst, die die Lösung aber unterstützt, lautet wie folgt: Die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG sind “(f)ür eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung (...) schlechthin konstituierend“. Diese Formel ist erforderlich, und zwar gerade für die Grundrechtsdogmatik, und zugleich ist sie es nicht. In drei Schritten soll diese Aussage erläutert werden: Die Entwicklung der Formel wird zunächst nachgezeichnet. Danach wird sie einer Kritik unterzogen, und schließlich wird anhand von Fällen herausgearbeitet, warum die Formel ein Fluchtpunkt, eine Metafigur, eine Hintergrundformel für die Grundrechtsdogmatik und damit auch für die Rechtsanwendung ist und sein muss.
  • Tofall, Mark, Selbstbegebung und Zurechnung auf Dritte, Eine kritische Betrachtung der Entscheidung KG, Urt. v. 20.9.2012 – 10 U 2/12 – Hochzeit in Tirol, AFP 2014, 399-406
    Der Beitrag befasst sich mit der als “Selbstbegebung“ bezeichneten Schwächung des Persönlichkeitsschutzes infolge der Preisgabe privater Informationen an die Öffentlichkeit. Er geht kurz auf dogmatische Fragen dazu ein und verknüpft dies dann mit einer Urteilsbesprechung. Dabei werden unter Heranziehung vergleichbarer Gerichtsentscheidungen Problemstellen in der Urteilsbegründung aufgezeigt, die sich v.a. darauf beziehen, ab wann man von einer Selbstbegebung ausgehen kann und wann und warum dies auch zur Schwächung des Persönlichkeitsrechts Dritter führen kann.
  • Weitner, Malte, Rechtsprechungsübersicht zum Buchpreisbindungsrecht, AFP 2014, 407-409
    Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung vom 1.7.2011 bis zum 31.12.2013. Die Gerichte hatten erneut hauptsächlich über mögliche Umgehungen der Preisbindung zu entscheiden. Sie haben vor allem zu Gutscheinmodellen Stellung genommen und so die Auslegung des § 3 BuchPrG näher konkretisiert. Außerdem waren die Ausnahmen des § 7 BuchPrG Thema mehrerer Entscheidungen.
  • Frauenschuh, Eva, Zur Kostentragungspflicht in Pressesachen, Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, AFP 2014, 410-416
    Der Beitrag befasst sich mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren im Presse- und Äußerungssrecht und stellt dabei ausfüjrlich die aktuelle Rechtslage dar.
  • Weberling, Johannes, Folgerungen aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) für Presseunternehmen, AFP 2014, 417-420
    Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 15.8.2014 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz – MiLoG) als Teil des sog. Tarifautonomiestärkungsgesetzes in Kraft getreten (BGBl. I 2014, 1348 ff.). Damit steht fest, dass ab dem 1.1.2015 gem. § 1 MiLoG jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber hat. Gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG beträgt der Mindestlohn € 8,50 brutto für jede Zeitstunde, sofern keine Übergangsregelung gem. § 24 MiLoG Anwendung findet. In Anbetracht der in der Pressebranche üblichen unterschiedlichsten Beschäftigungs- und Vergütungsformen werden die für Presseunternehmen aus dem MiloG konkret zu ziehenden Folgerungen nachstehend dargestellt.

Kurzbeiträge

  • Hillig, Hans-Peter, Zur Herausgabe von Tonbändern aus einem Informationsgespräch, , AFP 2014, 420-421

Bericht

  • Wallraf, Georg, 70. Deutscher Juristentag in Hannover, , AFP 2014, 421-424

Blick nach Brüssel

  • Eickemeier, Dominik / Hofmann, Ruben A.,  , AFP 2014, 424-426

Medienkartellrecht

  • Witting, Jörg / Stulz-Herrnstadt, Michael / Jäger, Martin, Medienkartellrecht, AFP 2014, 426-428

Nachrichten

  • Kartellamt lehnt Verlegerbeschwerde gegen Google ab, AFP 2014, 428-429
  • EU-Wettbewerbskommissar droht Google mit schärferem Verfahren, AFP 2014, 429
  • Pressekodex gilt auch für publizistische Veröffentlichungen in Social Media, AFP 2014, 429
  • Lockerung der Störerhaftung für W-LAN-Betreiber geplant, AFP 2014, 429
  • Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse, AFP 2014, 429
  • Leitlinien für “Scripted Reality“ im privaten Rundfunk vorgestellt, AFP 2014, 430
  • Medienverbände kritisieren Verschärfung des Sexualstrafrechts, AFP 2014, 430

Entscheidungen

  • EGMR v. 14.1.2014 - 22231/05, Zur Beachtung des guten Rufes einer Person des öffentlichen Lebens beim Verfassen kritischer Zeitungsartikel, AFP 2014, 430-433
  • BVerfG v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, Zur Qualifizierung einer Frage auf der Titelseite als gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung, AFP 2014, 433-435
  • BVerfG v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12, Zur Veröffentlichung einer Anklageschrift mit dem Willen des Betroffenen, AFP 2014, 435-438
  • BVerfG v. 31.7.2014 - 1 BvR 1858/14, Zu den Voraussetzungen einer die Presse einschränkenden sitzungspolizeilichen Anordnung, AFP 2014, 438-441
  • BGH v. 6.2.2014 - I ZR 2/11, Zu den Voraussetzungen einer zu kennzeichnenden entgeltlichen Veröffentlichung, AFP 2014, 441-444
  • BGH v. 19.3.2014 - I ZR 35/13, Zum Umfang der Schrankenregelung des § 53 Abs. 1 UrhG beim privaten Einscannen von Fotografien, AFP 2014, 444-449
  • BGH v. 27.5.2014 - VI ZR 153/13, Zur Deutung einer Presseveröffentlichung unter Beachtung des Kontextes, AFP 2014, 449-451
  • BGH v. 1.7.2014 - VI ZR 345/13, Zum Anspruch auf Auskunft über den Verfasser einer Bewertung in einem Internetportal, AFP 2014, 451-453
  • OLG Brandenburg v. 27.5.2013 - 1 U 23/12, Zur Vollziehung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung, AFP 2014, 453-454
  • OLG Düsseldorf v. 23.7.2013 - I-20 U 190/12, Zur kommerziellen Verwertung eines Bildnisses auf einem T-Shirt, AFP 2014, 454-456
  • OLG Celle v. 26.7.2013 - 322 SsBs 167/12, Zum Werbecharakter eines von einem Unternehmen stammenden und gesendeten Glückwunsches, AFP 2014, 456-458
  • OLG Karlsruhe v. 14.5.2014 - 6 U 55/13, Zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild bei Veröffentlichung einer Zufallsperson, AFP 2014, 458-462
  • OLG Köln v. 27.5.2014 - 15 U 3/14, Zu den Voraussetzungen der Erweckung eines einer offenen Aussage gleichgestellten Eindrucks, AFP 2014, 463-465
  • OLG Köln v. 1.8.2014 - 6 U 20/14, Zur Herausgabe von Tonbändern aus Informationsgesprächen mit einem Bundeskanzler a.D., AFP 2014, 465-470
  • BVerwG v. 29.1.2014 - 6 C 2.13, Zur Konzentrationskontrolle im Fernsehbereich unter Beachtung der Vielfaltssicherung, AFP 2014, 470-474
  • OVG Niedersachsen v. 21.7.2014 - 10 OB 49/14, Zum Zeugnisverweigerungsrecht eines Journalisten im Verwaltungsgerichtsverfahren, AFP 2014, 474-476
  • VG Berlin v. 7.5.2014 - VG 1 K 253.12, Zur Opt-In Abfrage für Werbemaßnahmen im Zuge einer Kundenzufriedenheitsaktion, AFP 2014, 476-479

Literatur

  • Literatur, AFP 2014, 479-480

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.10.2014 15:49